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Impressum & AGB


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Anschrift:
Eventservice Bülow
Kantstrasse 8
76448 Durmersheim
Steuer ID/Nr.:
39136/25786
Telefon:
(0 72 45) 9 16 77 33
Telefax:
(0 72 45) 9 16 77 44
Mobil:
(01 60) 96 68 88 22
E-Mail:
info@eventservice-buelow.de
Inhaltlich Verantwortlicher:
(gemäß § 10 Absatz 3 MDStV)
Tino Bülow (Anschrift wie oben)
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eventservice Bülow

§1 Gerichtsstand und Vertragsrecht

Sofern der Gesetzgeber im Einzelfall nichts anderes vorsieht ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien in 76437 Rastatt.

Für die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien kommt ausschließlich die Rechtssprechung der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung.

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich ersatzweise diejenige Regelung zu vereinbaren, die diesen Bedingungen am nächsten kommt.

Grundlage sämtlicher geschäftlicher Handlungen von Eventservice-Bülow.de sind diese Bestimmungen. Nebenreden und abweichende Bestimmungen müssen durch Veranstaltungstechnik Bülow ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§2 Haftung von Eventservice-Bülow.de

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Ausfall oder Unnutzbarkeit des Mietgegenstandes, Nichterfüllung, jegliche Art von Folgeschäden, entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden.

Veranstaltungstechnik Bülow haftet für keine Sach- und Personenschäden jeglicher Art, die durch den Mietgegenstand bzw. durch deren Installation mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.

§3 Pflicht des Mieters

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von kundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei vertragswidrigen und zweckfremden Gebrauch kommt es automatisch zu Kündigung und Vertragsbeendigung.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache.

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Witterung ,Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen abzudecken. Außerdem ist er verpflichtet alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. Vorschriften zu erfüllen.

Der Mieter haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die aus der Unnutzbarkeit der Mietsache folgen (Diebstahl der Mietsache und dadurch Mietausfälle, Anschaffung von Ersatzgeräten usw.).

Die Mietgegenstände sind im Trockenen und Überdachten sowie auf festem Boden aufzustellen.(keine Wald und Wiesenfeste ohne Zelt und festen Boden)

§4 Angebote und Gültigkeit

Die Angebote des Vermieters sind 14 Kalendertage nach Zugang gültig und erlöschen danach. Zugangstag ist spätestens 3 Tage nach Absendung.

Getroffene Preisaussagen verstehen sich als Euro Nettopreise zuzüglich der in Deutschland gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§5 Mietzeiträume und Mietpreise

Der Mieter ist verpflichtet sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau als Bestätigung.

Die Preise nach Preisliste beziehen sich auf einen Nutzungs- / Veranstaltungstag (24Std.). Preise für Langzeitmieten bedürfen sich grundsätzlich der gesonderten und schriftlichen Vereinbarung.

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtag des Mietgegenstandes im Lager von Veranstaltungstechnik Bülow und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe im Lager. Der Mietgegenstand gilt als eingegangen, wenn er von Veranstaltungstechnik Bülow als sauber und ordnungsgemäß befunden wurde.

Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten, ansonsten hat der Mieter unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Für jeden überschrittenen Rückgabetag behält sich Veranstaltungstechnik Bülow vor den zusätzlichen Mietpreis zu verlangen.

§6 Zahlung und Rücktritt

Bei Auftragserteilung wird eine 50% Anzahlung vor Veranstaltungsbeginn fällig. Der Restbetrag muss unmittelbar nach Rechnungserhalt bezahlt werden.

Bei Vermietungen von Mietgegenständen muss der gesamte Betrag bei Abholung bezahlt werden. Auf Verlangen kann Eventservice-Bülow.de eine Kaution erheben (min. 25% des Warenwertes). Der Personalausweis ist vorzulegen.

Bezahlung in bar oder per Rechnungsstellung liegt ganz im Ermessen von Veranstaltungstechnik Bülow. Hierbei gilt: die Rechnung wird mit Erhalt zur Zahlung fällig.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.

Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 2 Tagen vor Veranstaltungs- oder Abholungsdatum des Mietgegenstandes storniert ist eine Bearbeitungsgebühr von 75 % des vereinbarten Mietpreises zu zahlen.

Aufrechnungsrechte und Zurückhaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.

10 Tage nach Fälligkeit gerät der Mieter in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von mindesten 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

§7 Verbrauchs- Handelsware und Verschleißteile

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Eventservice-Bülow.de.

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Eventservice-Bülow.de behält sich vor Verschleißteile, wie Lampen oder ähnliches in Rechnung zu stellen.

§8 Rechte Dritter

Die Nutzung der Mietgegenstände durch Dritte ist strengstens untersagt. Im Ausnahmefall kann Veranstaltungstechnik Bülow ihr schriftliches Einverständnis erteilen.

Veranstaltungstechnik Bülow ist nur an den Vertrag mit dem Vermieter gebunden und weist Rechte und Pflichten Dritter ab.

§9 Anmietung

Soweit Veranstaltungstechnik Bülow Gegenstände anmietet, hat der Vertragspartner diese auf seine Kosten und seine Gefahr an den vereinbarten Übernahmeort -im Zweifel Durmersheim anzuliefern. Erfüllungsort ist für beide Parteien Durmersheim.

Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Veranstaltungstechnik Bülow die Mietgegenstände für Dritte einsetzt. Eventservice-Bülow.de ist daher generell eine Untervermietung gestattet. Dem Vertragspartner obliegt es, die Mietgegenstände dieser Konstellation entsprechend zu versichern. Der Vertragspartner stellt Eventservice-Bülow.de und eventuelle Untermieter von Regressansprüchen der Versicherung frei. Veranstaltungstechnik Bülow trifft keine Haftung bezüglich einer Verschlechterung oder eines Untergangs der Mietgegenstände, soweit derartiges nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Eventservice-Bülow.de beruht.

§10 Genehmigungen und Gebühren

Der Veranstalter trägt die Kosten für GEMA-Gebühren für die musikal. Aufführung mit industriellen Tonträgern, mit digitalen Kopien (z.B. Mp3) urheberrechtl. geschützter Werke.